Wohnungseigentumsgesetz 2025

Wohnungseigentumsgesetz 2025. Jeder wohnungseigentümer kann bis zum 31. Dezember 2025 verlangen, dass ein beschluss im sinne des satzes 1 erneut gefasst wird;


Wohnungseigentumsgesetz 2025

175) zuletzt geändert durch gesetz vom 10.10.2024. Laut dem statistischen bundesamt gibt es 16,5 millionen eigentumswohnungen in deutschland (stand 31.03.2023).

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